Zahnzusatzversicherung

Für das was die Gesetzliche nicht abdeckt.

Erklärt in 30 Sekunden

Zahnzusatzversicherung: Für Sie zusammengefasst

Wofür brauche ich eine Zahnzusatzversicherung?

  • Für gesunde und strahlende Zähne müssen Sie manchmal tief in die Tasche greifen. Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernimmt meist nur einen geringen Teil Ihrer Zahnarztkosten.

  • Einfach eine gute Zahnzusatzversicherung abschließen und sich bis zu 100 Prozent Erstattung zu einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis sichern.

  • Damit senken Sie Ihre Eigenbeteiligung für Prophylaxe, Zahnersatz, Zahnerhalt, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie.

  • Junge Leute nutzen einen besonders günstigen Einstiegsbeitrag.

Sichern Sie sich richtig ab

Leistungen der privaten Zahnzusatz­versicherung

Zahnprophylaxe

Zahnprophylaxe

Die Kosten für Zahnprophylaxe wie z.B. eine professionelle Zahnreinigung (ca. 100 €) werden i.d.R. ganz oder teilweise übernommen, bei sehr hochwertigen Tarifen sogar unbegrenzt.

Zahnersatz, Inlay, Implantat

Zahnersatz, Inlay, Implantat

Hochwertiger Zahnersatz wie z.B. keramisch verblendete Kronen, Inlays aus Gold oder Keramik sowie Implantate sind meist sehr teuer. Diese Leistungen werden bis zu 100 Prozent erstattet.

Zahnbehandlungen

Zahnbehandlungen

Die Kosten für hochwertige Kunststofffüllungen in Zahnfarbe (statt Amalgam-Füllungen) werden erstattet.
Zudem zahlen viele Versicherungen bei Parodontose sowie bei Wurzelbehandlungen.

Kieferorthopädie, Zahnspangen

Kieferorthopädie, Zahnspangen

Fast jedes zweite Kind braucht eine Behandlung beim Kieferorthopäden. Viele Versicherungen übernehmen einen Teil der Kosten für solche Behandlungen bis zu einem bestimmten Alter (i.d.R. 21 J).
Manche Tarife bieten auch gute Leistungen für ältere Versicherte an.

Beispielrechnungen

Kosten einer Zahnversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung kostet Sie im Alter von 25 Jahren zwischen 8 und 25 Euro im Monat. Damit sind Ihre Zähne umfassend versichert und Sie sparen gleichzeitig Geld bei der Zahnbehandlung. Abhängig von Alter und gewünschtem Leistungsumfang können Tarife auch mehr kosten.

In den nachfolgenden Beispielrechnungen sehen Sie ungefähre Preise von häufigen zahnmedizinischen Leistungsbereichen und ungefähr zu erwartende Leistungen einer Zahnzusatzversicherung (Wir rechnen mit einem sehr leistungsstarken Versicherungstarif mittlerer Preisklasse).

Bitte berücksichtigen Sie, dass für viele Tarife innerhalb der ersten 48 Monate nach Abschluss sogenannte Erstattungshöchstbeträge gelten.

Professionelle Zahnreinigung

Kosten: bis ca. 120 €
Erstattung durch GKV: bis 80 € Eigenanteil mit GKV: min. 40 €
Eigenanteil mit Zusatz: 0 €

Wurzelbehandlung
a

Kosten: ca. 300 - 1.000 €
Erstattung durch GKV: 0 - 300 €
Eigenanteil mit GKV: 0 - 700 €
Eigenanteil mit Zusatz: 0 €

Plastische Füllung (Adhäsivtechnik)

Kosten: ca. 140 €
Erstattung durch GKV: ca. 45 €
Eigenanteil mit GKV: ca. 95 € €
Eigenanteil mit Zusatz: 0 €

Goldinlay zweiflächig

Kosten: ca. 800 €
Erstattung durch GKV: ca. 45 €
Eigenanteil mit GKV: ca. 755 €
Eigenanteil mit Zusatz: 0 €

Keramikinlay zweiflächig

Kosten: ca. 600 €
Erstattung durch GKV: ca. 45 €
Eigenanteil mit GKV: ca. 555 €
Eigenanteil mit Zusatz: 0 €

Vollkeramik-
krone

Kosten: ca. 900 €
Erstattung durch GKV: ca. 45 €
Eigenanteil mit GKV: ca. 855 €
Eigenanteil mit Zusatz: 0 €

Vollverblendete Keramikbrücke

Kosten: ca. 1.900 €
Erstattung durch GKV: ca. 680 €
Eigenanteil mit GKV: ca. 1.220 €
Eigenanteil mit Zahzusatz: 0 €

Einzelimplantat mit Keramik-Krone

Kosten: ca. 2.800 €
Erstattung durch GKV: ca. 500 €
Eigenanteil mit GKV: ca. 2.300 €
Eigenanteil mit Zahzusatz: 0

Der richtige Tarif für Sie

Die Tarife der Versicherer im Vergleich

Den richtigen Tarif für Sie zu finden ist kein Hexenwerk. Es existieren Werkzeuge mit denen wir die Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften leicht vergleichen können. Eines der Werkzeuge, die auch ich als Makler gelegentlich nutze, ist die Weizmanntabelle.

Alternativ hier ein kleiner Überblick über Unterschiede in der Kostenübernahme für verschiedene Leistungen. Die Prozente stellen den Anteil der Kosten dar, der von den Tarifen dieser Kategorie durchschnittlich übernommen wird.

(Die nachfolgende Tabelle ist als Orientierungshilfe gedacht und orientiert sich an einem 25-jährigen Menschen. Die Tatsächliche Tarif-Landschaft kann deutlich abweichen!)

Leistungen

Zahnprophylaxe

Zahnerhalt

Zahnersatz

Krieferorthopädie

Einsteigertarif

ab 7 €

im Monat

Einsteiger-Tarife

keine Erstattung

keine Erstattung

80 - 90 %

0 %

Komforttarif

ab 14 €

im Monat

Top Preis-Leistung

100 € pro Jahr

100 %

80 - 90 %

bis 21 Jahre: 100 %
(max. 2.000 €)

Premiumtarif

ab 20 €

im Monat

Rundum-Sorglos-Pakete

unbegrenzt

100 %

100 %

100 %
(max. 2.000€)

Ihre Vorteile mit einem Makler

Wie Sie von einem Versicherungsmakler profitieren

Beste Tarifauswahl

Versicherungsmakler können Tarife der meisten Versicherungsgesellschaften für Sie abschließen - und finden garantiert ihre persönliche Ideallösung.

Schnell & einfach

Wenn Sie es wünschen, wickle ich als Ihr Makler die Beantragung komplett für Sie ab - und manage Ihre Versicherungen im Anschluss!

Immer für Sie da

Ich unterstütze ich Sie gerne bei allen Themen rund um Absicherung und Altersvorsorge - weit über das Thema Zahnzusatzversicherung hinaus.

Kundenbewertungen

Ich bin stolz zufriedene Kunden zu haben!

"Der Abschluss meiner aktuellen Zahnzusatzversicherung mit Herrn Römmelt war unkompliziert und in ein paar Minuten durch. Allein durch die halbjährliche Prophylaxe lohnt sich das für mich. Freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit!"
Marc R.
Software Entwickler

Ich freue mich auf Sie

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Egal ob sie eine ausführliche Beratung oder einen schnellen und unkomplizierten Erledigung Ihres Anliegens Abschluss wünschen.

Ich bin Montag – Freitag, 8:00 – 18 Uhr für Sie telefonisch erreichbar.

Einen Beratungstermin in meinem Büro, bei Ihnen zu Hause oder ganz unklompliziert per Video Call können wir auch gerne außerhalb der normalen Bürozeiten vereinbaren.

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Häufige Fragen

Was möchten Sie wissen?

Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung haben, bekommen Sie direkt von Ihrem Zahnarzt oder Kieferorthopäden Ihre Rechnung. Auf der Rechnung sehen Sie die Gesamtkosten der Behandlung aufgelistet – abzüglich des Anteils, den Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt.

Unser Tipp: Fordern Sie vor Ihrer Behandlung den sogenannten Heil- und Kostenplan an. Wenn Sie diesen einreichen, erhalten Sie eine transparente Übersicht, welche Kosten von der gesetzlichen und welche Kosten im tariflichen Umfang von der privaten Zusatzversicherung übernommen werden.

Implantate gehören nicht zum Leistungskatalog der GKV. Das heißt, Sie bekommen nur einen geringen Festzuschuss erstattet. Nämlich so viel, wie die GKV für eine günstigere Versorgung, zum Beispiel mit einer einfachen Brücke, übernehmen würde. Den Großteil der Kosten für das Implantat müssen Sie selbst tragen.

Welche Kosten übernommen werden hängt zunächst von Ihrem Tarif ab. Üblicherweise werden (mit Ausnahme von Kieferorthopädischen Behandlungen im Erwachsenenalter) die Kosten für die meisten häufigen Zahnartztbehandlungen zumindest zum Teil übernommen.

Welcher Anteil der Kosten übernommen wird, bzw. wie hoch die Selbstbeteiligung ausfällt, ist einer der größten Unterschiede zwischen verschiedenen Tarifen.

Ja, in allen europäischen Ländern besteht Versicherungsschutz, solange eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuchs besteht und der Tarif nicht gekündigt ist.

Im außereuropäischen Ausland besteht i.d.R. Versicherungsschutz für kurzfristige Aufenthalte von bis zu zwei Monaten. Eine Verlängerung ist durch Vereinbarung möglich. Unabhängig davon besteht Versicherungsschutz, solange eine Rückreise die Gesundheit gefährden würde.

Üblicherweise werden die ortsübliche Kosten erstattet bis zu dem Betrag, der bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Die eingereichten Belege werden in Euro umgerechnet. Entscheidend ist der Kurs desjenigen Tages, an dem die Belege bei uns eingehen.

Grundsätzlich ja.

Sollten Sie einen neuen Tarif bei der gleichen Versicherungsgesellschaft wählen, ist der Wechsel häufig etwas einfacher – es kann jedoch eine Gesundheitsprüfung gefordert werden.

Wechseln Sie in einen Tarif einer fremden Gesellschaft müssen Sie Ihren aktuellen Vertrag kündigen und den neuen Vertrag bei dem gewünschten Versicherer beantragen. Wichtig: Vor dem Wechsel sollte die grundsätzliche Versicherbarkeit geprüft werden!

Die Mindestlaufzeit beträgt meist zwei Jahre. Zum Ende dieser Mindestlaufzeit ist eine Kündigung möglich – üblicherweise mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungs- oder Kalenderjahres.